Praktischer Fahrunterricht

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Die praktische Mindestausbildung beginnt mit der Grundausbildung und wird mit den Sonderfahrten beendet. Die Zeitspanne der Grundausbildung ist abhängig von dem Können des Fahranfängers. Der Fahrlehrer entscheidet, ob der Fahranfänger die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt oder nicht.
Wenn das Fahrzeug vom Schüler sicher beherrscht wird und der Fahrschüler auch schwierige Verkehrssituationen meistern kann, wird mit den Sonderfahrten angefangen.
Der Fahrschüler muss die Mindestanzahl der Sonderfahrten erledigen, unabhängig von seinen Fähigkeiten.

Die Sonderfahrten enthalten:

  • Überlandfahrten (Fahren außerhalb geschlossener Ortschaft, mindestens 50 km am Stück)
  • Autobahnfahrten (Fahren auf der Autobahn mit Fahrstreifenwechsel, Auf- und Abfahren und dem Befahren von Autobahnkreuzen)
  • Fahrten bei Dämmerung und Dunkelheit (hauptsächlich außerhalb geschlossener Ortschaften und in Städten)