Theoretische Fahrerlaubnisprüfung

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Die theoretische Fahrerlaubnisprüfung

Vorstellung zur theoretischen Prüfung:
Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vorm Erreichen des Mindestalters durchgeführt werden. Vor der Prüfung hat sich der Prüfer durch Einsichtnahme in den Personalausweis oder Reisepass von der Identität des Schülers zu überzeugen.

Die Ausbildungsbescheinigung:
Der Schüler benötigt für die Prüfung eine Ausbildungsbescheinigung über den theoretischen Mindestunterricht. Sie muss vom Fahrschulinhaber oder dem verantwortlichen Leiter der Fahrschule, vom Fahrlehrer und vom Schüler unter der Angabe des Ausstellungsdatums unterschrieben sein.
Geltungsdauer der Ausbildungsbescheinigung:
Das Ausstellungsdatum darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Geltungsdauer einer bestandenen theoretischen Prüfung:
12 Monate

Wiederholungsfristen bei Nichtbestehen:
1. Wiederholungsprüfung nach 14 Tagen

Inhalt der theoretischen Prüfung:
Bei der Ersterteilung müssen Sie einen Fragebogen mit 30 Fragen am PC bearbeiten. Diese Fragen stehen in Deutsch und für die Klasse B / BF17 in elf Fremdsprachen zur Verfügung. Dabei testet der Prüfer, ob Sie das theoretische Wissen haben, das Sie für den Führerschein brauchen. Die theoretische Prüfung ist bestanden, wenn Sie im Ergebnis nicht mehr als 10 Fehlerpunkte haben. Sie sollten dennoch im Gedächtnis behalten, dass 2 Fragen mit 5 Fehlerpunkten genauso zum Nichtbestehen führen.

Bei der Erweiterung müssen Sie einen Fragebogen mit 20 Fragen durcharbeiten. Die theoretische Prüfung ist bestanden, wenn Sie nicht mehr als 6 Fehlerpunkte vorweisen.

 

pruefungsbedingungenDie praktische Fahrerlaubnisprüfung

Vorstellung zur praktischen Prüfung:
Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vorm Erreichen des Mindestalters durchgeführt werden. Vor der Prüfung hat sich der Prüfer durch Einsichtnahme in den Personalausweis oder Reisepass von der Identität des Schülers zu überzeugen.

Die Ausbildungsbescheinigung:
Der Schüler benötigt für die Prüfung eine Ausbildungsbescheinigung über die Grundausbildung und die Mindeststundenzahl der vorgeschriebenen Sonderfahrten. Sie muss vom Fahrschulinhaber oder dem verantwortlichen Leiter der Fahrschule, vom Fahrlehrer und vom Schüler unter der Angabe des Ausstellungsdatums unterschrieben sein.

Geltungsdauer der Ausbildungsbescheinigung:
Das Ausstellungsdatum darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Wiederholungsfristen bei Nichtbestehen:
1. Wiederholungsprüfung nach 14 Tagen

Inhalt der praktischen Prüfung:
In der praktischen Prüfung lässt sich der Prüfer davon überzeugen, ob Sie mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr klarkommen und Hindernisse bewältigen können. Die Prüfung wird im Prüfgebiet Stadthagen in der Stadt, auf der Landstraße und auf der Autobahn durchgeführt und Ihnen werden Aufgaben gestellt, die Sie mit Bravour lösen müssen.

Dies sind die verschiedenen Prüfzeiten der einzelnen Klassen:
Klasse A: 60 Minuten
Klasse A1, A2, B, BF17, B96 und BE: 45 Minuten
Klasse AM: 30 Minuten