Autofahren mit 17

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Wie kommt man an den Führerschein mit 17?

Ihr könnt euch für die Führerscheinklasse B(BF17: Begleitetes Fahren mit 17) anmelden, sobald Ihr 16,5 Jahre alt seid. Bei eurem zuständigen Straßenverkehrsamt müsst Ihr dann einen Antrag stellen und die Erlaubnis eurer Erziehungsberechtigten einholen. Wenn der Antrag genehmigt worden ist, könnt Ihr eine Fahrausbildung der Klasse BF17 in unserer Fahrschule beginnen.

Sofern Ihr die theoretische Prüfung bestanden habt, könnt Ihr frühestens einen Monat vor eurem 17. Lebensjahr die praktische Fahrprüfung absolvieren. Danach erhaltet Ihr den Führerschein mit 17 (BF17), mit dem Ihr in Begleitung fahren könnt. Mit dieser Genehmigung könnt Ihr aber nur in Deutschland fahren.

Nach eurem 18. Geburtstag habt Ihr eine maximale Zeitspanne von 3 Monaten, um euch bei eurem zuständigen Straßenverkehrsamt einen vollwertigen Führerschein abzuholen. Ab dem 18. Lebensjahr dürft Ihr dann ohne eine Begleitung Auto fahren.

 

Was muss man beim Führerschein mit 17 beachten?

Es muss eine mindestens 30 jährige Begleitperson bei jeder Fahrt mitfahren. Außerdem muss diese Begleitperson namentlich auf der Prüfbescheinigung eingetragen sein und muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz der Führerscheinklasse B sein und darf höchstens 1 Punkt in Flensburg haben. Die 0,5 Promillegrenze darf die Begleitperson nicht überschreiten, für euch gilt jedoch die Fahranfängergrenze von 0,0 Promille. Grundsätzlich muss drogenfrei gefahren werden. Die Begleitperson sollte nicht aktiv in das Fahrgeschehen eingreifen, sondern darf nur als Berater mitfahren. Als Fahrer muss man ein gültiges Ausweisdokument bei sich tragen.

 


Autofahren mit 17

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